Geregeltes
Zusammenleben und Lernen
„Schulgesetz NRW
§1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und
Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.
(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern
bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.“
Regeln und Verordnungen dienen einem partnerschaftlichen und wertvollen Umgang
miteinander und helfen, den oben genannten Erziehungs- und Bildungsauftrag von Schule (§1 Schulgesetz NRW) zu unterstützen.
Auf dieser Prämisse aufbauend haben wir unsere
Schulregeln,
Schulordnung
und Hausordnung formuliert.